Bäume in Ingolstadt

Eiche am Auwaldsee
Eiche am Auwaldsee

Im Laufe der Menschheitsentwicklung genossen Bäume stets ein hohes Ansehen und unter alten Bäumen fühlen sich Menschen auch heute noch besonders wohl. In wenigen Jahren werden zwei Drittel der Erdbevölkerung in Städten leben und viele Tierarten uns auch weiterhin in den geschützten Raum der Städte folgen.


Die Sehnsucht nach Natur und Baum wächst mit der Urbanisierung. Gleichzeitig werden die Lebensräume in den Städten immer enger, immer dichter bebaut und mit Verkehrswegen durchzogen.

Dieses Spannungsfeld ist eine große Heraus-forderung für Städteplaner, Architekten, Baumpfleger, Artenschützer und Baumfreunde. Bäume zählen zu den wertvollsten Elementen in der Stadtgestaltung, ihre ökologische Gesamt-leistung für das Stadtklima ist enorm: sie bilden Sauerstoff, binden Staub und verbessern das Kleinklima. Bäume bieten notwendigen Lebensraum für viele Tierarten. Für uns Naturschützer stellen sich viele Fragen: Bleibt genügend Platz für Bäume? Müssen vorhandene Baumbestände besser geschützt und muss mit Bäumen sensibler umgegangen werden? Wie ist mit baumbewohnenden Tierarten umzugehen?

Museumsbuche
Museumsbuche
Eiche in Dünzlau
Eiche in Dünzlau
Eiche am Hohenlohberg
Eiche am Hohenlohberg

Artenschutz und Baumpflege

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sieht Baumschutz und Artenschutz gleichberechtigt. Aufgrund der enormen Bedeutung der Bäume als Lebensstätte für zahlreiche Tierarten wurde im aktuellen Regelwerk "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege" (ZTV-Baumpflege) Ausgabe 2017, der Artenschutz eingehend thematisiert.

Die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Artenschutz stellt der § 39 BNatSchG "Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen" dar.

Baumschutzverordnung und Naturdenkmalverordnung der Stadt Ingolstadt

In der Stadt Ingolstadt gilt seit dem 22.12.1998 die "Verordnung der Stadt Ingolstadt über den Schutz des Baumbestandes in Ingolstadt". Die Organisation des Baumschutzvollzuges  im Stadtgebiet, in Siedlungsbereichen incl. der Siedlungsränder wird durch das Umweltamt geregelt. Im Außenbereich erfolgt die Beurteilung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch die Naturschutzfachkräfte des Umweltamts.

 

Infos zur Baumschutzverordnung finden Sie >> hier

 

Naturdenkmalverordnung der Stadt Ingolstadt: Seit dem 30. Juni 2014 gilt die "Vorordnung der Stadt Ingolstadt zum Schutz von Bäumen und Baumgruppen als Naturdenkmäler".

 

Infos zur Naturdenkmalverordnung und eine Liste finden Sie  >> hier

Stadtbaumarten im Klimawandel

Der Klimawandel führt dazu, dass einige gängige Stadtbaumarten immer stärker unter Trockenstress leiden und zunehmend durch Krankheiten und Schädlinge geschwächt werden. Um das derzeit eingeschränkte Repertoire von Stadtbaumarten zu erweitern, werden von der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) in einen Langzeitversuch 30 vielversprechende Baumarten auf ihre Eignung als stresstolerante, klimafeste Stadtbäume der Zukunft getestet.


Weitere Infos unter Stadtgrün 2021 finden Sie >> hier

Fakten zum Eschentriebsterben

Eschentriebsterben
Eschentriebsterben

Das Eschentriebsterben ist eine Infektion der Gemeinen Esche mit einem Schlauchpilz, der über das Blatt und anschließend über die Triebe in den Baum eindringt und zum Absterben von Blättern und Trieben führt. Als Spätfolge sterben ganze Kronenteile oder der gesamte Baum ab. Diese Erkrankung ist bereits seit 20 Jahren in Europa bekannt und primär eine Folge der fehlenden Anpassung an eingeschleppte Krankheitserreger und nicht eine Folge der Klimaerwärmung.

 

Nach derzeitigem Forschungsstand zeigt der Pilz sogar eine verminderte Fähigkeit zum Befall, wenn heiß-trockene Witterungsbedingungen vorherrschen (Aktuelles zum Eschentriebsterben/ Prof. Dr. habil. Kowalski, Prof. Dr. Kehr/ Jahrbuch der Baumpflege 2016).

Eine Verbesserung des Zustandes erkrankter Eschen kann also zukünftig möglich sein, was eine Fällung von allen betroffenen Eschen im Bestand ausschließt. Zudem wird somit ein Anpassungsprozess zielsicher verhindert. Es zeigt sich jedoch, dass die Schadsymptome an den Bäumen unterschiedlich intensiv auftreten und einzelne Eschen, aufgrund ihrer genetischen Ausstattung, weniger anfällig oder partiell resistent gegen die Krankheit sind (Merkblatt 28 der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, August 2018 (LWF)).

 

Nach aktuellen Studien kann ein Baum als partiell resistent eingestuft werden, wenn nicht mehr als 10% seiner Triebe geschädigt sind (LWF). Es ist nicht auszuschließen, dass über natürliche Anpassungsprozesse Resistenzen an die Nachkommen weitergegeben werden (LWF).(Text: Nina Weber)