Träger öffentlicher Belange, kurz TÖB, sind Verwalter öffentlicher Sachbereiche, insbesondere Behörden. Sie müssen laut Gesetz bei bestimmten (Bau-)Vorhaben angehört und einbezogen
werden. Dies sind die Behörden und anderen TÖB, die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung
(= Bebauungsplan) von den Gemeinden gemäß § 4 Baugesetzbuch einzuschalten sind, sofern der Aufgabenbereich der TÖB durch die Planungen der Gemeinden berührt ist.
Alle Träger öffentlicher Belange haben ihre Stellungnahmen innerhalb eines Monats abzugeben und sich dabei auf ihren Aufgabenbereich zu beschränken.
Je nach Planungsumfang gehören zu den Trägern öffentlicher Belange:
Umweltverbände sind formal keine Träger öffentlicher Belange, sondern „außenstehende Anwälte der Natur“.
Sie werden von den Planungsbehörden jedoch gemäß des Bundesnaturschutzgesetzes § 63 "Mitwirkungsrechte" beteiligt.
Im Rahmen dieser Mitwirkungsrechte nimmt der LBV Kreisgruppe Ingolstadt Stellung zu Planvorhaben, an der die Öffentlichkeit beteiligt ist.
...lehnt "den Bebauungs- und
Grünordnungsplan Nr. 933 „Weiherfeld Ost“ und Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren in der vorliegenden Planung ab".
Die Fläche ist im Rahmen einer Baumaßnahme im Sommer 2019 schon überbaut worden, um einem Logistikunternehmen die Möglichkeit zu geben für einen Kunden Kraftverkehrsfahrzeuge zu lagern.
Der vorgelegte Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Änderung des Flächennutzungsplanes stellt damit nur eine versuchte Legitimierung der schon durchgeführten Maßnahme dar. Bis heute sind die Eingriffe entsprechend des §§ 15 BNatSchG nicht ausreichend kompensiert.
Die komplette Stellungnahme können Sie downloaden:
..."lehnt den vorliegenden Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 118 Ä III „Bebauung Ecke Friedrich-Ebert-Straße/Theodor-Heuss- Straße“ nicht grundsätzlich ab, sondern äußert vielmehr Bedenken".
Nördlich der Bebauungsgrenze befindet sich eine kleine städtische Grünanlage mit einigen Bäumen (Fotos in der Anlage).
Durch die grenznahe Bebauung kann zumindest eine große Linde nicht erhalten werden. Gerade im Hinblick auf die ohnehin große Gefährdung unserer Stadtbäume, durch die Zuwanderung neuer Schadorganismen
und die mehr und mehr kritische Veränderung durch die Klimaerwärmung, fordern wir mehr und konsequenten Schutz für die bestehenden Bäume im öffentlichen Grün."
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..."In der vorliegenden Änderung des Flächennutzungsplans und mit der Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 196 „Friedrichshofen – Dachsberg“ und der Änderung des Flächennutzungs
planes im Parallelverfahren wird ein Baugebiet von einer enormen
Größe mit insgesamt 27 Hektar (ha) ausgewiesen. Mit der geplanten Straßenanbindung zur Ochsenmühlstraße hin, wird eine biotopkartierte
Fläche (Gemarkung Gerolfing Flurnummer 681) auf einer Länge von mehr als 100 m tangiert.
In diesem Bereich ist ein gemischter Laubwaldbestand mit Geländevertiefung vorhanden. Diese Trassenführung wird vom LBV kritisch betrachtet."
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..."Der LBV freut sich darüber, dass das Bauvorhaben der Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft an der Stargarderstraße als Erprobungs- und Entwicklungsprojekt (E+E-Projekt) des Bundesamtes für
Naturschutz (BfN) im Rahmen des Animal-Aided Design (AAD) Vorhabens der Uni Kassel und der Technische Universität München ausgewählt wurde. AAD sieht die
Einbeziehung von Tierbedürfnissen in die Planung und Gestaltung von Freiräumen vor.
Als Zielarten für das Bauvorhaben an der Stargarder Straße wurden der Haussperling (Passer domesticus), der Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) und die Schmetterlingsart Admiral (Vanessa
atalanta) gewählt"
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..."Das hier bewertete Vorhaben hat zur Folge, dass eine derzeit vorhandene und funktionsfähige Biotopvernetzung zerstört wird und steht damit im Gegensatz zu den entsprechenden verbindlichen
Stadtratsbeschlüssen.
Aus den vorgenannten Gründen lehnt der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. die geplante Änderung strikt ab."
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..."Die geplante Änderung steht im Gegensatz zum verbindlichen Beschluss des Stadtrates der Stadt Ingolstadt, die biologische Vielfalt zu erhalten: In diesem Bereich ist mittlerweile ein 10 m
breiter und 300 m langer Gehölzstreifen aufgewachsen. Dabei ist besonders zu beachten, dass es sich bei den aufgewachsenen Gehölzen um autochthone d.h. um gebietsheimische Gehölze, welche sich
durch Sameneinflug entwickelt
haben, handelt. Die genetische Vielfalt und die langfristigen Überlebenschancen solcher Gehölze können deutlich höher als bei üblicherweise verwendeter Baumschulware mit gebietsfremder Herkunft
sein.
Aus den vorgenannten Gründen lehnt der Landesbund für Vogelschutz in Bayern e.V. die geplante Änderung strikt ab."
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..."Im Norden und Osten befinden sich unter Naturschutz stehende Flächen der Donau-Auen, die Bestandteil des FFH-Gebiets Donau-Auen zwischen Ingolstadt und Weltenburg sind. Im Osten grenzt an den
Planungsbereich das NSG Kälberschütt an. Schon aus dieser Situation heraus ist eine besonders sensible Vorgehensweise im Hinblick auf den Naturhaushalt im Planungsbereich erforderlich.
Dem Veröffentlichungstext entnehmen wir folgende Formulierung: „So sind von dem Altindustriestandort 60 ha im Sinne einer Konversion baulich nutzbar, 15 ha sind als Entwicklungsflächen für Natur
und Landschaft vorgesehen. Hierzu stellt der LBV die definitive Forderung: Im Nordosten des Planungsbereichs ist eine zusammenhängende und an das NSG Kälberschütt unmittelbar angrenzende Fläche
von 15 ha als Erweiterungsfläche dem bestehenden NSG-Gebiet zuzuschlagen."
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..."Anregung des LBV: Im vorliegenden Planungsentwurf sieht der LBV ein enormes Potential zur extensiven Freiflächengestaltung. Die Gehölz-pflanzung sollen überwiegend durch autochthone Pflanzen
(Pflanzen
mit gebietsbezogener Herkunft: Bayerischer Jura oder Tertiärhügelland und oberbayerische Schotterplatten) erfolgen. Der LBV regt weitergehend dazu an, die in der Flächennutzungsplanänderung
dargestellten Grünflächen, soweit möglich als großzügige Blühflächen anzulegen (siehe "Blühpakt Bayern" Pressemitteilung Nr. 77/18 vom 11.6.2018 des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und
Verbraucherschutz)."
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